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Pensionskassen

Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) beziehungsweise die Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV2) enthalten keine explizite Vorgabe, Nachhaltigkeits-Kriterien im Anlageprozess zu berücksichtigen. Allerdings verlangt Art.50 in der BVV2 unter anderem, dass die Vorsorgeeinrichtungen ihre Vermögensanlagen sorgfältig auswählen. Dies bedeutet, dass zumindest finanziell materielle Nachhaltigkeitsthemen bei der Anlage berücksichtigt werden sollten.

Einige öffentlich-rechtliche Pensionskassen berücksichtigen aus politischen Gründen Nachhaltigkeitskriterien. Andere Pensionskassen berücksichtigen Nachhaltigkeit aus Risikoüberlegungen oder weil Sie sich zu Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung bekennen.

Unsere Analysen zeigen das Nachhaltigkeitsprofil einer Pensionskasse beziehungsweise ihres Portfolios. Das ESG-Reporting ermöglicht eine periodische Berichterstattung an den Stiftungsrat, die Anlagekommission und gegebenenfalls an die Destinatäre.

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