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ESG-Ausschlusskriterien

Mit Ausschlusskriterien sind Investoren in der Lage, Portfolios auf Normen und Werthaltungen auszurichten. Dies Kriterien können einerseits die Werte der Besitzerinnen oder Besitzer sein, andererseits aber auch globale Leitlinien wie zum Beispiel die 10 Prinzipien des UN Global Compact. Innerhalb der verschiedenen nachhaltigen Investment-Ansätze kommen Ausschlussstrategien nach wie vor am häufigsten zur Anwendung. Das Screening liefert die nötigen Informationen, um Ausschlüsse vorzunehmen und so Image- und Reputationsrisiken für Anleger zu minimieren.

Investoren erhalten von Inrate detaillierte Ausschluss-Informationen für folgende Bereiche:
  • Produktebene (z.B. Rüstungsgüter, Tabak, Alkohol, Atomenergie, Wettspiele, etc.)
  • Tätigkeitsebene (z.B. Kohleförderung, Erdölförderung, etc.)
  • Normen (z.B. internationale Verträge, Embargos, Sanktionen, etc.)
  • Verhaltensebene (z.B. Verletzung von Menschenrechten, Korruption, etc.)

Auf der Produkt- und Tätigkeitsebene können prozentgenaue Umsatzanteile definiert werden, ab denen ein Unternehmen ausgeschlossen werden soll. Auf der Verhaltensebene kann über unseren Kontroversenindikator bestimmt werden, wie schwerwiegend eine Kontroverse sein muss, damit ein Unternehmen ausgeschlossen wird. Im Bereich der Normen können Investoren definieren, welche internationalen Verträge ein Land ratifiziert haben muss, um investierbar zu sein.

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